ContinentaleAltersvorsorgedepot
Neu ab 1. Januar 2027 · staatlich gefördert

Das Altersvorsorgedepot: Der Staat zahlt mit.

Staatliche Zulagen für Ihre Altersvorsorge – besonders interessant für Selbstständige und Freiberufler. Rechnen Sie gleich unten Ihre Förderung aus.

Ihre Förderung in Sekunden berechnen

Einfach unten antippen oder Regler schieben – das Ergebnis rechts ändert sich sofort.

45.000 €
150 € pro Monat
= 1.800 € pro Jahr
Pro Jahr kommt für Sie zusammen
0 €
Zulagen + Steuervorteil
Ihr BeitragGrundzulageKinderzulage
Ihr Eigenbeitrag0 €
+ Grundzulage vom Staat0 €
+ Kinderzulage vom Staat0 €
= Einzahlung im Depot0 €
+ möglicher Steuervorteil0 €
Tatsächlicher Aufwand für Sie0 €
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Vereinfachte Beispielrechnung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (ohne Soli und Kirchensteuer) und der bekannten Regeln ab 1.1.2027: 50 % Zulage auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € (max. 540 €), Kinderzulage 100 % der Eigenbeiträge, max. 300 € je Kind. Für den Steuervorteil wird ein abziehbarer Höchstbetrag von 2.100 € pro Person angenommen; das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil die Zulagen übersteigt. Die Ergebnisse dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und sind keine persönliche Handlungsempfehlung.

Warum Vorsorge für Selbstständige so wichtig ist

Angestellte zahlen ihre Rentenbeiträge nicht allein – der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Als Selbstständiger tragen Sie alles selbst.

Kein Arbeitgeberanteil

Bei 4.000 € Brutto zahlt ein Angestellter 372 € – der Arbeitgeber legt weitere 372 € dazu. Selbstständige finanzieren ihre Vorsorge vollständig aus eigenem Einkommen.

Schwankendes Einkommen

Mal ein starkes, mal ein schwächeres Jahr: Gut ist eine Lösung, die zu Ihrer Situation und Lebensplanung passt – und flexibel bleibt.

Versorgungslücke erkennen

Nicht automatisch ausreichend abgesichert, nur weil keine Pflicht besteht. Früh prüfen heißt: mehr Zeit, mehr Möglichkeiten.

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Nicht irgendein Produkt wählen – sondern die Schicht, die zu Ihrer beruflichen Situation passt.

1. Basisversorgung

Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Basisrente.

2. Geförderte Vorsorge

Betriebliche Altersversorgung und – neu ab 2027 – das Altersvorsorgedepot mit staatlichen Zulagen.

3. Private Vorsorge

Private Rentenversicherungen und andere Formen des Vermögensaufbaus – frei, aber ohne staatliche Förderung.

Das Altersvorsorgedepot im Überblick

Ein Teil des Kapitals kommt von Ihnen, ein Teil vom Staat – dazu mögliche Erträge aus der Geldanlage.

Fonds & ETFs

Ohne verpflichtende Kapitalgarantie – dadurch Chancen am Kapitalmarkt für den langfristigen Vermögensaufbau.

Staatliche Zulagen

Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu bis zu 300 € je Kind. Die Beiträge können zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden.

Mehr Förderberechtigte

Unter Voraussetzungen auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Wichtig: Es gibt keine garantierte Rendite. Wer am Kapitalmarkt investiert, muss mit Wertschwankungen und möglichen Verlusten rechnen. Nicht jede selbstständige Tätigkeit führt automatisch zur Förderberechtigung.

Beispiele: So wirkt die Förderung

Schon kleine Beiträge werden gefördert – bei Familien besonders stark.

Eigenbeitrag/Jahrpro MonatGrundzulage
360 €30 €180 €
600 €50 €240 €
1.000 €83,33 €340 €
1.800 €150 €540 €

Beispiel mit einem Kind

300 € Eigenbeitrag (nur 25 € im Monat) + 150 € Grundzulage + bis zu 300 € Kinderzulage = bis zu 750 € pro Jahr im Vertrag.

Voraussetzung u. a.: Kindergeld wird für das Kind gegenüber der zulageberechtigten Person festgesetzt.

Freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung?

Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann freiwillig Beiträge zahlen.

Beitrag selbst bestimmen

2026 liegt der Mindestbeitrag bei 112,16 € pro Monat, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 €. Dazwischen legen Sie die Höhe selbst fest.

Lebenslange Rente

Dazu je nach Situation Leistungen bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene – unabhängig vom Kapitalmarkt.

Aber: kein Arbeitgeberanteil

Selbstständige tragen die Beiträge vollständig allein. Ob es die beste Lösung ist, hängt von Ihrer Situation ab.

Gut kombinierbar: Die gesetzliche Rente als Fundament, das Altersvorsorgedepot als geförderter Baustein mit Kapitalmarktchancen.

Welche Vorsorge passt zu mir?

Wir beginnen nicht mit einem Produkt, sondern mit drei Fragen.

Was habe ich schon?

Ansprüche aus früherer Angestelltentätigkeit, gesetzliche Rente, bestehende Verträge.

Was brauche ich im Alter?

Gewünschter Lebensstandard, Absicherung bei Erwerbsminderung, Kapital oder lebenslange Rente.

Was passt zu mir?

Einkommen, steuerliche Situation und Ihr Sicherheitsbedürfnis entscheiden.

Häufige Fragen

Muss ich mich als Selbstständiger um meine Altersvorsorge kümmern?

Ja, und möglichst früh. Eine einheitliche Regelung für alle Selbstständigen gibt es nicht; ausreichend abgesichert sind Sie nicht automatisch. Prüfen Sie früh, welche Absicherung besteht und welche Lücke entstehen könnte.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Grundzulage zu bekommen?

1.800 € im Jahr (durchschnittlich 150 € im Monat) ergeben die maximale Grundzulage von 540 €. Darüber hinausgehende Einzahlungen erhöhen die Grundzulage nicht weiter.

Kann ich mit Kindern mit wenig Eigengeld viel Förderung bekommen?

Ja. Die Kinderzulage beträgt 100 % der Eigenbeiträge, höchstens 300 € je Kind und Jahr. Schon ein kleiner Eigenbeitrag kann so zu einer hohen Förderquote führen.

Was ist die beste Einzahlungsstrategie?

Eine für alle gleiche optimale Einzahlung gibt es nicht. Bei Familien reicht oft ein kleiner Eigenbeitrag; Alleinstehende schöpfen die Grundzulage eher mit höheren Beiträgen aus. Dazu kommt die steuerliche Situation – gute Beratung zeigt, was bei verschiedenen Beiträgen herauskommt.

Können Selbstständige wirklich vom Altersvorsorgedepot profitieren?

Ja, die Förderung wird auf weitere Personengruppen ausgeweitet, unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften. Ob Sie förderberechtigt sind, prüfen wir gern mit Ihnen.

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